Wer entscheidet, ob ein Profil öffentlich sichtbar ist?
Immer die Talentin selbst. Sichtbarkeit ist pro Fläche einstellbar — Website des Etablissements, Schaukasten, Verzeichnis — und jederzeit widerrufbar. Widerrufen heißt: sofort versteckt.
Ausführlich + Rechtsgrundlage
Sosta behandelt Sichtbarkeit als Einwilligungs-Frage, nicht als Voreinstellung. Ein Profil erscheint nirgends öffentlich, bevor die Talentin es für genau diese Fläche freigegeben hat. Die Freigaben sind getrennt steuerbar: Wer auf der Website des Etablissements erscheinen will, aber nicht im Verzeichnis, stellt genau das ein.
Jede Freigabe ist widerruflich — ohne Frist, ohne Begründung. Der Widerruf wirkt sofort auf die öffentlichen Flächen, und die Einwilligungs-Historie bleibt für die Talentin einsehbar.
Rechtsgrundlage
- Art. 7 DSGVO — Bedingungen für die Einwilligung; Abs. 3: Widerruf jederzeit, so einfach wie die Erteilung.
- Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO — ausdrückliche Einwilligung als Grundlage für besondere Datenkategorien.