Datenschutz
Legal · Art. 28 DSGVO

Unterauftragsverarbeiter

Zur Erbringung des Dienstes setzt Sosta die folgenden Unterauftragsverarbeiter (Sub-Prozessoren) nach Art. 28 DSGVO ein. Mit jedem besteht ein Vertrag, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht; bei Drittland-Transfers werden geeignete Garantien (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) vereinbart. Inhaltsdaten der Setcards (Profile, Fotos) verbleiben auf EU-Infrastruktur.

6 in der EU/EWR3 Drittland mit Garantie

Änderungen

Sosta informiert Tenants (Verantwortliche) über beabsichtigte Änderungen (Hinzufügen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters) in Textform; aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund kann widersprochen werden. Diese Liste ist Teil der Transparenz-Übersicht und entspricht der Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

Diese Offenlegung wird laufend aktuell gehalten. Fragen zum Datenschutz: datenschutz@sosta.app

Unterauftragsverarbeiter — Sosta